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Wohngeld

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Wer kein Arbeitslosengeld II / Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung bezieht, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind kann wohngeldberechtigt sein.
 

Ebenso Personen die sich nicht in Ausbildung befinden, alleine leben und dem Grunde nach einen Anspruch auf Ausbildungsförderungen haben.

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Ansprechpartner/innen
Nicole Fröhlich

Sachbearbeitung

Fachteam 2.2 [Soziales]

Melvin Schall

Sachbearbeitung

Fachteam 2.2 [Soziales]

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