Jagdgenossenschaft
Eine Jagdgenossenschaft wird gebildet durch die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören.
In Schleswig-Holstein gibt es mehr als 1500 gemeinschaftliche Jagdbezirke mit einer Gesamtgröße von rund einer Million Hektar sowie mehr als 1400 Eigenjagdbezirke mit einer Gesamtgröße von mehr als 300.00 Hektar. Die Jagdgenossenschaft Christiansholm ist einer dieser gemeinschaftlichen Jagdbezirke. Das Revier umfasst eine Größe von knapp 800 Hektar.
Die Jäger
Voraussetzung für die Ausübung der Jagd in Schleswig-Holstein ist der Besitz eines gültigen Jagdscheines, der nach Ableistung einer umfangreichen Ausbildung sowie einer Prüfung erworben werden kann. Die Jagd kann durch Eigenjagdinhaber, Revierpächter, Inhaber von Jagderlaubnisscheinen oder als Jagdgast ausgeübt werden. In Christiansholm wird der Jagdbezirk an Jäger verpachtet. Über die Vorgaben und Bestimmungen entscheiden die jeweiligen Flächeneigentümer.